Als Entsorgungs-Fachbetrieb nutzen wir die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, um unsere Leistungen regelmäßig prüfen und zertifizieren zu lassen. Das Gesetz bietet uns die Möglichkeit, uns offiziell als Entsorgungsfachbetrieb für alle wichtigen Tätigkeiten der Abfallwirtschaft auszuweisen. Dazu gehören das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen sowie das Handeln und Makeln.
Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen wir klar nachweisen, dass wir zuverlässig arbeiten. Dazu gehört, dass unsere Mitarbeiter fachkundig geschult sind und wir eine klare und geregelte Betriebsorganisation haben. Genau diese Punkte setzen wir bei Fischer & Söhne täglich um. Wir achten darauf, dass alle Abläufe transparent, sicher und nachvollziehbar bleiben. So zeigen wir unseren Kunden, dass Qualität und Seriosität feste Bestandteile unserer Unternehmensführung sind.
Die Zertifizierung bestätigt unsere hohen Standards und unterstützt uns dabei, umweltgerechte und rechtssichere Entsorgungslösungen anzubieten. Für unsere Kunden bedeutet das: Sie können sich jederzeit auf die Kompetenz von Fischer & Söhne verlassen.
Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 KrWG“
Download des Zertifikats (PDF-Format)
Zertifikat für den Entsorgungsfachbetrieb
TÜV Rheinland Cert GmbH
Audit-Nr./Zertifikats-Nr. 01 400 1800134 vom 16.10.2025
Gültig bis 30. November 2026
Informationen zum Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 KrWG“
Das TÜV-Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung“ bestätigt, dass ein Unternehmen Abfälle sicher, zuverlässig und gesetzeskonform entsorgt. Betriebe mit diesem Zertifikat arbeiten nach klaren Qualitätsstandards. Diese Standards legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz fest. Zusätzlich regelt die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, wie ein Betrieb seine Arbeitsabläufe dokumentieren und überwachen muss.
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb muss seine Fachkunde regelmäßig nachweisen. Dazu gehören gut geschulte Mitarbeiter, sichere Anlagen und geprüfte technische Abläufe. Der TÜV kontrolliert diese Punkte in wiederkehrenden Audits. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schritte – von der Annahme über die Sortierung bis hin zur Verwertung oder Beseitigung – transparent und nachvollziehbar sind.
Für Kunden bietet das TÜV-Zertifikat einen klaren Vorteil: Sie können sicher sein, dass ihre Abfälle umweltgerecht und rechtskonform behandelt werden. Firmen, die einen zertifizierten Entsorger wählen, erfüllen wichtige gesetzliche Pflichten und vermeiden Risiken. Auch für Privathaushalte schafft das Zertifikat Vertrauen, da es eine hohe Umwelt- und Arbeitssicherheit garantiert.
Für Unternehmen aus der Entsorgungsbranche ist das Zertifikat zudem ein starkes Qualitätsmerkmal. Es verbessert die Sichtbarkeit am Markt und stärkt die eigene Wettbewerbsposition. Viele öffentliche Ausschreibungen setzen ein solches Zertifikat sogar voraus.
Das TÜV-Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 KrWG“ ist daher ein verlässliches Zeichen für Qualität, Sicherheit und nachhaltiges Wirtschaften – und ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Umwelt und Ressourcen.