Akten inklusive Ordner werden von uns per Container / 240L Behälter abgeholt und – vor unbefugtem Zugriff geschützt – nach dem Bundesdatenschutzgesetz (DIN-Norm 66399 – Sicherheitsstufe P-4) durch eine Zerkleinerungsanlage vernichtet und dem Verwertungskreislauf zugeführt.
Möglichkeiten bei Aktenvernichtung:
- Eigenanlieferung
- 240L Tonnen
- Container von 5 – 33 m³
Wir stellen 240L Behälter oder bei größeren Mengen entsprechend passende Container für jede Dimension zur Verfügung. Akten (Inklusive Ordner) können außerdem von Mo - Fr zwischen 8 - 16:30 Uhr bei unserem Betrieb in Gerthe an der Daimlerstraße 11 in 44805 Bochum angeliefert werden.
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
Datenschutz ist garantiert!
Von der Abholung bzw. Anlieferung (Betrieb lI, Industriegebiet Gerthe-Nord, Daimlerstraße 11, 44805 Bochum) bis zur endgültigen Vernichtung.
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
Öffnungszeiten
Montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr
Anlieferungen/Abholung - Erstverwiegung bis 16.30 Uhr
Ansprechpartner zur Aktenvernichtung nach BDSG
Ihren entsprechenden Ansprechpartner bei Fragen zur Aktenvernichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz erreichen Sie
- per Mail an bochum@fischersoehne.de oder
- telefonisch unter 0234 93721 0.
Die einzelnen Durchwahlmöglichkeiten entnehmen Sie bitte unserer Mitarbeiterseite.
Aktenvernichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (Schutzklasse 2) in Bochum
Die sichere Vernichtung vertraulicher Unterlagen ist heute wichtiger denn je. Unternehmen, Vereine und Praxen müssen sensible Daten so entsorgen, dass kein Missbrauch möglich ist. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt dafür klare Regeln vor. Besonders relevant ist dabei die Schutzklasse 2. Sie gilt für Dokumente, die personenbezogene oder interne Informationen enthalten, deren Veröffentlichung Schaden anrichten könnte. Dazu zählen zum Beispiel Personalakten, Rechnungen, Verträge oder interne Protokolle. Für diese Art von Unterlagen ist eine professionelle Aktenvernichtung verpflichtend.
Als zertifizierter Entsorgungs-Fachbetrieb in Bochum bieten wir dafür eine zuverlässige und gesetzeskonforme Lösung. Wir arbeiten seit vielen Jahren nach strengsten Sicherheitsstandards und ist spezialisiert auf die Aktenvernichtung nach BDSG. Die Vernichtung erfolgt in speziell gesicherten Bereichen. Nur geschultes Personal hat Zugang dazu. Alle Unterlagen werden nach den Vorgaben der Schutzklasse 2 verarbeitet und in einem zertifizierten Verfahren endgültig unlesbar gemacht.
Unsere Kunden profitieren von einem komfortablen und transparenten Ablauf. Wir stellen auf Wunsch sichere Sammelbehälter bereit, die beim Kunden vor Ort befüllt werden können. Die Behälter sind verschließbar und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Anschließend werden sie von uns abgeholt und direkt zur Vernichtungsanlage gebracht. Jede Abholung wird dokumentiert, sodass ein lückenloser Nachweis entsteht. Nach der Vernichtung erhalten Kunden eine Vernichtungsbescheinigung, die die gesetzeskonforme Entsorgung bestätigt.
Neben der klassischen Aktenvernichtung übernehmen wir auf Wunsch auch die Entsorgung von Datenträgern wie CDs, USB-Sticks oder Festplatten. Damit erhalten Unternehmen ein umfassendes Angebot aus einer Hand. Durch die regionale Nähe in Bochum ist eine schnelle, flexible und persönliche Betreuung möglich.
Mit der Aktenvernichtung nach BDSG Schutzklasse 2 sorgen wir dafür, dass sensible Daten sicher bleiben. Unser Entsorgungs-Fachbetrieb bietet eine einfache Lösung, die Datenschutz und Komfort verbindet – ideal für jedes Unternehmen, das Wert auf Sicherheit und gesetzliche Vorgaben legt.








